Familie

Das Betreuungsgeld – Wie es sich entwickelt hat & was du wissen solltest

Das Betreuungsgeld - was ist passiert

Das umstrittene Betreuungsgeld wird in wenigen Tagen bereits 1 Jahr alt. Grund genug für uns noch einmal genauer hinzusehen.

 

Fakten zum Betreuungsgeld

Geschaffen wurde das Betreuungsgeld von der damaligen Regierung um Eltern eine Wahlfreiheit zum Thema Kinderbetreuung zu bieten. Von der Opposition wurde sie 2013 gerne als „Herdprämie“ oder „Fernhalteprämie“ betitelt. Ihrer Meinung nach wurde das Betreuungsgeld nur eingeführt, weil zu wenig garantierte Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden konnten. Welche Beweggründe wirklich überwogen haben, lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen und darf von jedem selbst und nach eigenem Wunsch interpretiert werden.
Anrecht auf Betreuungsgeld haben alle Eltern von Kindern, die nach dem 01.08.2012 geboren wurden und ab ihrem 15. Lebensmonat keine staatlich geförderte Einrichtung/Tagesmutter besuchen. Seit dem 01.08.2013 wird, auf Antrag, der Betrag von 100€ monatlich gezahlt, solltest du dich entschließen dein Kind zu Hause zu betreuen. Ab dem 01.08.2014 wird das Betreuungsgeld bereits auf 150€ angehoben werden. Die Bezugsdauer des Betreuungsgeldes liegt bei maximal 22 Monaten. Dabei ist es unerheblich, ob ihr als Eltern erwerbstätig seid, oder nicht. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt und startet mit dem 15. Lebensmonat des Kindes. In Ausnahmefällen wird es aber auch bereits ab dem 13. Lebensmonat gezahlt, sofern der Elterngeldanspruch bereits erloschen ist. Sobald du dich jedoch entschließt dein Kind in eine öffentliche Einrichtung zu bringen, erlischt ab diesem Monat der Anspruch auf das Betreuungsgeld. Wo du diesen Antrag einreichen kannst, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW sind die zuständigen Familienkassen verantwortlich, in Berlin die bezirklichen Jugendämter und in Baden-Württemberg die „L-Bank“. Die Beantragung des Geldes ist einkommensunabhängig, es sollte aber darauf hingewiesen werden, dass es bei Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, in voller Höhe angerechnet wird.

Wie sich das Betreuungsgeld im letzten Jahr entwickelt hat

Im August 2013 startete das Betreuungsgeld nur zögerlich und Ende 2013 wurde das Geld an 65.000 Haushalte ausgezahlt. Im ersten Quartal 2014 hat sich die Zahl, auf etwa 146.000 Kinder, mehr als verdoppelt. Die meisten Antragssteller (33.500) gab es hierbei im Bundesland Bayern. Den Grund sehen Forscher in der traditionelleren Rollenverteilung in diesem Bundesland. Generell muss man sagen, dass die kritischen Stimmen zu diesem Thema nicht leiser geworden sind. So haben einige Umfragen verschiedener Universitäten herausgefunden, dass gerade in Familien mit Migrationshintergrund sowie „bildungsfremden“ Familien, im Betreuungsgeld einen lohnenden Anlass sehen, die Kinder nicht in eine Einrichtung zu bringen. Hierzu wurden aus dem ganzen Bundesgebiet 290.000 Eltern von Kleinkindern befragt. Experten befürchten, dass das Betreuungsgeld zu einer Chancen-Ungleichheit im Bezug auf die Bildung bei Kindern führt. Ähnliche Modelle gibt es bereits seit mehreren Jahren in Finnland, Norwegen und Schweden. In diesen Ländern hat es sich gezeigt, dass die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen extrem zurückging und die Einkommensschere immer weiter aufging. Wie Eltern zum Betreuungsgeld stehen, bleibt wohl jedem selbst überlassen. Lediglich die Zeit wird zeigen, ob es sinnvoll war.

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