Ratgeber

Instagram: Markieren von Beiträgen

instagram markieren von beiträgen

Ich habe mir heute den Livestream von Ricarda (blogst) und dem Rechtsanwalt Schenke angesehen, wobei mir abwechselnd heiß und kalt geworden ist. Es kursieren ja mittlerweile so viele Gerüchte und Unwahrheiten, dass ich mir zunächst nicht viel dabei gedacht habe. Ich dachte diese Sache (mit der Kennzeichnung bei Instagram), es sei alles sehr aufgebauscht und würde sich bestimmt irgendwann von selbst wieder erledigen.

Was muss nun mit „Werbung“ markiert werden?

Jetzt bin ich schlauer und mir ist schlecht! Der Anwalt sagt ganz klar, wer auf der sicheren Seite sein möchte, muss alles markieren was:

  • Orte und Örtlichkeiten betrifft
  • Personen betrifft
  • Marken, Produkte & Labels betrifft
  •  #hashtags: man muss sogar Beiträge mit Werbung markieren, in denen man Hashtags verwendet hat, die wiederum einen werberische Absicht haben könnten. Beispiel: du liest ein Buch und postest ein Bild mit dem Hashtag des Buchtitels oder Autors – das ist ebenfalls Werbung und zu kennzeichnen.

Warum muss ich Personen und Orte auf Beiträgen markieren?

Weil es auch Personen und Orten einen Vorteil verschaffen könnte. Klingt absurd, ist aber im Falle einer Verhandlung garantiert Thema. Verlinkten Personen könnte man mehr Follower verschaffen und verlinkten Orten und Örtlichkeiten mehr Besucher.

Kann man nicht einfach nur „Dauerwerbesendung“ ins Profil schreiben?

Nein, weil deine Beiträge bzw. Posts auch ohne dein Profil angezeigt und gefunden werden. Viele sehen nur einzelne Posts und nie ein Profil dazu. Deswegen ist das keine Option und würde so von keinem Gericht akzeptiert werden.

Wie und wo muss ich die Beiträge nun markieren?

Zu Beginn des Textes als Wort oder als Markierung über dem Post (hierzu muss man freigeschaltet sein). Die Wörter „Anzeige“ oder „Werbung“ sind gängig und beide erlaubt. Es reicht NICHT die Werbeposts in den Hashtags zu markieren, was viele bisher geglaubt und praktiziert haben.

Die unbezahlten Werbeposts (die ja nun auch markiert werden müssen) könnte man mit „Werbung ohne Auftrag“ kennzeichnen. So bewahrt man seinen Followern gegenüber wenigstens ein bisschen Glaubwürdigkeit.

Was ist, wenn der Spieß sich plötzlich dreht?

Eine Influencerin hat den Spieß jetzt auch mal umgedreht und die Frage in den Raum geworfen, wie die Firmen (mit denen man ja garnicht kooperiert) es finden, wenn sie ständig vertaggt und mit Werbung markiert werden?

Manche Firmen wird es vielleicht freuen, kostenlose Werbung zu erhalten. Aber was ist, wenn man eine Firma verlinkt, die damit ganricht einverstanden ist? Dann könnte es doch durchaus auch sein, dass man zwar keine Abmahnung wegen nicht markierter Werbung bekommt, dafür aber eine wegen zu unrecht markierter Werbung? Das klingt für mich garnicht so abwegig, oder? Es gibt ja durchaus auch Firmen, die bewusst keine Werbung mit Influencern eingehen möchten. Wenn diese nun ohne ihr Wissen mit Werbung in einem Post markiert werden, könnte der Schuss auch nach hinten losgehen.

ACHTUNG: Nicht zuviel auf einmal ändern!

Wenn ihr euer Insta-Profil nun aufräumen wollt sei noch gesagt, dass ihr nicht zuviel auf einmal machen solltet. Es ist jetzt schon mehrfach vorkommen, dass Insta Profile „lahm gelegt“ hat, weil zuviel auf einmal geändert wurde. Ich glaube 50 Posts pro Tag zu ändern ist für Insta schon ein rotes Tuch und sie strafen euer Konto ab. Heißt, sie sperren es für eine gewisse Zeit. Also lieber nach- und nach, alles andere bringt in dem Fall dann sowieso nichts.

Muss ich rückwirkend alle Posts bearbeiten bzw. markieren?

Hier spricht der Anwalt ein klares „Ja“ aus. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, muss man seinen gesamten Feed nachträglich und rückwirkend bearbeiten. Auch wenn man schon jahrelang bei Insta aktiv ist und mehr als 5.000 Bilder hochgeladen hat.

Wer mahnt überhaupt ab?

Der Verband Sozialer Wettbewerb, ein Verein Sie fordern eine Kennzeichnung für soziale Medien, wie sie auch im Pressegesetz für Print-, TV- und Hörfunk-Medien festgelegt ist.

Was kostet so eine „Abmahnung“ und was muss ich tun?

In der Regel bekommt man die erste Abmahnung mit der Aufforderung, „aufzuräumen“ und zahlt knapp 200 € (habe ich selbst so gehört und gebe keine Gewähr). Räumt man dann nicht auf und hat die Unterlassungserklärung unterschrieben, wird’s teuer. Also erstmal die Ruhe bewahren und nach- und nach vorsorgen bzw. aufräumen, ohne in Panik zu verfallen.

Was muss ich tun, wenn ich Post vom Anwalt bekomme?

Es ist passiert, ich habe Post vom Anwalt bekommen! Was muss ich jetzt tun? Viele lesen stundenlang im Netz, unterschreiben dann die Unterlassungserklärung und zahlen. Doch man sollte sich immer einen rechtlichen Rat einholen. Das ist zwar auch mit Kosten verbunden, aber wenn der Fall eintrifft, sollte man abwägen. Wie hoch ist der Betrag den man zahlen soll? Aber hier muss natürlich jeder für sich entscheiden.

Das könnte dir auch gefallen

  • Avatar for Daniela
    Catrin
    26. Juni 2018 at 12:59

    Danke für die Zusammenfassung, da muss ich wohl an mein Profil noch mal ran, ich hatte angenommen, nur die Verlinkungen mit einem @ wären das Problem und habe alles in # geändert. Mal sehen, welche Marken ich dann wirklich noch erwähnen will, oder ob es doch eher dabei bleibt das ich meine Sachen zeige ohne weitere Angaben. Was ist denn eigentlich bei reinem textlichen erwähnen von Marken ohne @ oder # gab es dazu auch eine Aussage?

  • Avatar for Daniela
    Danie
    27. Juni 2018 at 08:46

    Also einfach alles mit Werbung markieren 🙂

    Ich habs für mich jetzt so gemacht, ich habe auf meiner FB Seite alles gelöscht, da jeden Post einzeln mit „Werbung“ zu markieren sehr viel Aufwand wäre. Meine Instagramfotos habe ich sämtliche Markierungen heruntergegeben und alles wo nur irgendwie eine Marke erkennbar wäre als Werbung markiert. Es ist ja schon so wenn ich ein „Selfie“ mache und man die Marke des Handys erkennt muss man bereits Webrung deklarieren, wurde mir gesagt.

    Ich finds sehr mühlseelig und denk nun drei Mal darüber nach was und wie ich es poste.

  • Avatar for Daniela
    Yna
    2. September 2018 at 13:31

    Hallo,
    ich kämpfe mich gerade ein wenig durch diesen Kennzeichnungs-Dschungel.
    Ganz so schlimm ist es dann wohl doch nicht. Man sollte nicht so viel Panik machen und schlecht muss es einem auch nicht werden. Es gibt auch für mich noch ziemlich viele Fragen, die offen sind, aber wenn ich zum Beispiel sage, ich verwende am liebsten NIVEA Creme, weil ich die Dose so hübsch finde, muss ich das nicht als Werbung markieren. Das ist meine persönliche Meinung. Erst wenn ich NIVEA tagge oder verlinke, und der Post einen klar werblichen Charakter hat, dann muss ich es richtig kennzeichnen. Wenn ich ein Influenzer bin, der 50.000 Follower hat, kann man davon ausgehen, dass da mehr hintersteckt. Bei 500 Followern eher nicht. Es gibt da noch großen Aufklärungsbedarf. Aber ganz sicher muss ich einen Post nicht als Werbung kennzeichnen, nur weil ich sage, ich bin in Berlin geboren…. (was ich nicht bin:) Warten wir mal ab, da wird sich sicher noch einiges tun.
    Lieben Gruß, Yna