Krankheiten Ratgeber

Lästige Krabbeltiere – Kopfläuse

Was man gegen LÄUSE tun kann.

Wer von uns kennt es nicht? In Kindergarten und Schule steht groß angeschlagen, dass sich Kopfläuse in der Einrichtung befinden. Sobald ich diese Information auch nur lese, beginnt es mich schon zu jucken. Bisher sind wir immer mit einem blauen Auge davon gekommen, trotzdem ist diese Nachricht für mich immer wieder aufs Neue ein Horror.

Was man über Kopfleute wissen sollte

Vorab erst mal: Kopfläuse sind nicht gefährlich, sie sind einfach nur lästig! Die kleinen Plagegeister gibt es schon, seitdem es Menschen auf der Erde gibt und sie haben sich im Laufe der Jahrtausende immer besser angepasst. Die Ansteckung mit Kopfläusen hat nichts mit Sauberkeit und Hygiene zu tun, sondern lediglich wie eng wir mit anderen Leuten in Kontakt kommen. Deswegen sind in Deutschland vorwiegend Kinder, genauer gesagt Mädchen, von den Parasiten befallen. Das liegt einfach daran, dass Mädchen sich gerne Bürsten, Haarspangen und –reifen, Schleier und Kronen zum verkleiden, teilen. Außerdem machen sie sich gerne gegenseitig schöne Frisuren und kommen sich daher sehr nahe. Die Aussagen, dass Kopfläuse intensive Gerüche meiden, konnte von wissenschaftlicher Seite aus nicht bestätigt werden. Aber vielleicht gibt es trotzdem ein sichereres Gefühl für die Prävention etwas getan zu haben. Eine Kopflaus lebt etwa vier Wochen lang. In dieser Zeit legt sie rund 100 Eier ab, die sich Nissen nennen. Die Nissen werden in unmittelbarer Nähe zur Kopfhaut an einem Haar befestigt und benötigen ca. 7 bis 10 Tage bis sie schlüpfen. Die Larve entwickelt anschließend innerhalb von 8 bis 10 Tagen ihre Geschlechtsreife und legt wiederum Eier ab. Als Nahrung benötigt sie menschliches Blut. Hierfür ritzt sie die Kopfhaut ihres Wirtes an und saugt das Blut ab. Unser Körper reagiert auf diese Aktion und bildet Pusteln, die anschließend anfangen zu jucken. Bis zum Auftreten des Juckens können jedoch mehr als zwei Wochen vergehen, daher ist es sinnvoll immer mal wieder Stichprobenartig auf Kopfläuse zu untersuchen.

Was ist die richtige Therapie gegen Läuse

Sobald Kopfläuse festgestellt wurden, solltest du dir in der Apotheke ein geeignetes Kopflausmittel sowie einen Nissenkamm besorgen. Lass dich hierzu am besten von deinem Apotheker beraten. Die alten Hausmittel wie z.B. das Waschen mit Essigwasser oder die Haare föhnen, bringen nicht das erhoffte, sichere Resultat! Heutzutage gibt es auch zahlreiche pflanzliche Präparate, die eine sichere Behandlung garantieren. Um die Plagegeister sicher zu entfernen, halte dich genau an die Packungsbeilage und die angegebenen Einwirkzeiten. Anschließend solltest du das feuchte Haar Strähne für Strähne mit dem Nissenkamm auskämmen. Der erste Step wäre geschafft! Um Nissen, die du eventuell nicht herausbekommen hast, keine Chance zu geben, wiederholt man das Prozedere nach 8 bis 10 Tagen nochmal. Nun beginnt der aufwendigere Teil der Arbeit. Zwar können Läuse außerhalb des menschlichen Kopfes nur etwas mehr als einen Tag überleben, dennoch ist es wichtig eine erneute Ansteckung zu verhindern. Daher wasche alles, mit dem dein Kind in den letzten Tagen in Kontakt war bei 60° in der Waschmaschine. Hierzu gehören Bettwäsche, Handtücher, Kleidungsstücke und die Kuscheltiere, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Kopfes befanden. Bürsten und Kämme sollten ordentlich gereinigt werden. Alternativ kann man Gegenstände auch gut verschlossen für zwei Tage in die Gefriertruhe legen oder zwei Wochen in einem verschlossenen Sack lagern. Diese Maßnahmen überlebt keine Laus.

Was man gegen LÄUSE tun kann.

Pflichten der Eltern bei Kopflausbefall

Kopflausbefall ist eine Infektionskrankheit, die dem Infektionsschutzgesetz unterliegt. Anders als bei manch anderen Krankheiten sind die Eltern verpflichtet bekannt zu geben, dass das Kind an Läusen leidet. Ihr braucht euch dafür nicht zu schämen und keiner wird euch einen Vorwurf machen. Auch darf der Name des Kindes nicht von Lehrern oder Kindergärtnern in den Gruppen/Klassen bekannt gegeben werden. Es geht hierbei lediglich darum, dass Kindergarten und Schule verpflichtet sind diese Krankheit beim Gesundheitsamt zu melden. Es ist übrigens ein Irrtum zu glauben, dass du dein Kind während der gesamten Zeit der Behandlung nicht in den Kindergarten oder die Schule schicken darfst. Nach der erstmaligen Behandlung mit dem Kopflausmittel und dem Auskämmen, kannst du dein Kind am nächsten Tag wieder in die Einrichtung bringen, sofern du mündlich und schriftlich mitteilst, dass dein Kind mit einem geeigneten Mittel gegen Kopfläuse versorgt wurde. Erst nach einem erneuten Befall innerhalb von vier Wochen, bist du verpflichtet ein ärztliches Attest vorzulegen, das besagt dein Kind ist frei von Läusen.
Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen, dass ihr von diesen Parasiten verschont bleibt und hoffe auch weiterhin auf Glück für uns.

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