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Elterngeld Plus – Alle Neuerungen zum Elterngeld ab 2015

Elterngeld Plus – Alle Neuerungen zum Elterngeld ab 2015

Am heutigen Vormittag hat das Kabinett Neuerungen zum Elterngeld verabschiedet! Ab Januar bzw. Juli 2015 heißt das Elterngeld – Elterngeld Plus. Warum ist ein „+“ dazu gekommen? Weil es zusätzliche Möglichkeiten, Leistungen und Verbesserungen gibt. So war es bisher für die Mutter nicht möglich etwas Geld während der Elternzeit dazu zu verdienen, ohne das dies zu einem Abzug beim Elterngeld führte. Viele Mütter möchten aber gerne schon früher wieder ins Berufsleben einsteigen oder können sich eine so lange Pause einfach nicht leisten. Hier greift nun das Elterngeld + ein und ermöglicht den Müttern (ab nächsten Jahr) ein gewisses Zusatzeinkommen in Form einer Teilzeit- oder Aushilfsstelle. Auch die Väter sollen ab sofort in ihrer Rolle gestärkt und bestärkt werden – sie sollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen dürfen, ohne finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen. Wir haben die Elterngeld + Neuerungen übersichtlich für euch zusammengestellt:

ElterngeldBildquelle: © lilo – Fotolia.com

Teilzeit Arbeiten während der Elternzeit:

Ab 2015 dürfen Mütter während der Elternzeit, ohne finanzielle Einbußen beim Elterngeld, Teilzeit arbeiten gehen. Wer Teilzeit arbeitet kann zudem sein Elterngeld von bisher 14 Monaten auf 28 Monate strecken. So steht der Mutter für 2 Jahre ein gesichertes Einkommen durch die Vereinigung von Elterngeld & Teilzeitjob zur Verfügung und die Kinder müssen nicht darunter leiden, dass ihre Mami schon nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehen muss.

Vorteile für beide Elternteile:

Viele Eltern möchten sich die Elternzeit gerne teilen und auch das soll künftig bestärkt werden. Wenn Mami & Papi während der Elternzeit zeitgleich für mindestens 4 Monate (zwischen 25 und 30 Stunden / Woche) arbeiten, wird dies mit weiteren 4 Monaten Elterngeld Plus belohnt. Bisher war es so das die Väter nur 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen konnten um die Leistungen für die vollen 14 Monate zu erhalten.

Auszeit vom Job:

Bis zum 3. Geburtstag eines Kindes ist eine unbezahlte Auszeit vom Job bisher möglich und das bleibt auch so. Doch auch hier kommt eine Neuerung ins Spiel die es ermöglicht, auch zwischen dem 3. Und 8. Lebensjahr / Geburtstag des Kindes eine Auszeit vom Job zu nehmen und zwar auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Diese Zeit kann und soll in Anspruch genommen werden, wenn es notwendig ist und verschafft den Müttern so mehr Flexibilität.

Neuerungen zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten:

Eine klare Regelung in Bezug auf Mehrlingsgeburten gab es bisher nicht, doch schon ab Januar 2015 gibt es auch hier endlich eine deutlich bestimmte Regelung. Es wird so sein, dass Eltern bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge…) nur 1 x das Elterngeld in voller Höhe erhalten, darüberhinaus aber einen Zuschlag von 300 € für jedes weitere Kind erhalten.

Familienministerin Schwesig setzt mit diesen Neuerungen ein klares Statement! Sie möchte den Frauen einen früheren Einstieg ins Berufsleben ermöglichen und die Väter darin bestärken mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, ohne finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Seit eh und je war es so dass die Männer für den Unterhalt bzw. das Einkommen sorgen mussten und die Frauen sich um Kinder & Haushalt kümmern sollten. Diesen Zwang und Druck soll mit den neuen Regelungen zum Elterngeld entgegengewirkt werden.

Zum guten Schluss möchte Ministerin Schwesig noch eine weitere „Idee“ ins Spiel bringen, die bisher von Angela Merkel abgelehnt wurde. Eine Familienarbeitszeit, die vorsieht das Eltern kleinerer Kinder nur 32 Stunden pro Woche, aber mit vollem Lohnausgleich arbeiten sollen. Mal sehen was daraus wird!

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